Seit dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft dokumentiert. Sie werden Z1 bis Z6 genannt und sind - ähnlich wie die U-Untersuchungen - für bestimmte Alterspannen vorgesehen.
Z1 bis Z6
Z1: im Zeitraum vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
Z2: im Zeitraum vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
Z3: im Zeitraum vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Z4: im Zeitraum vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat
Z5: im Zeitraum vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat
Z6: im Zeitraum vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
Nutzen Sie das kostenfreie Angebot Ihrer gesetzlichen Versicherung. So wird dafür gesorgt, dass die Milchzähne und Mundhöhle Ihres Kindes gesund bleiben und beginnende Schäden frühzeitig erkannt und behandelt werden können.
Tipp: Stimmen Sie Ihr Kind auf den Besuch der Zahnarztpraxis ein. Schauen Sie gemeinsam ein Kinderbuch zum Thema an. Loben Sie Ihr Kind, wenn es bei der Untersuchung und Behandlung gut mitgemacht hat. Bleiben Sie gelassen, wenn es nicht geklappt hat. Es gibt immer ein nächstes Mal.
zurück zu Zahnarztpraxis