FU

Seit dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft dokumentiert. Sie werden Z1 bis Z6 genannt und sind - ähnlich wie die U-Untersuchungen - für bestimmte Alterspannen vorgesehen.

Z1 bis Z6

Z1: im Zeitraum vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat

Z2: im Zeitraum vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat

Z3: im Zeitraum vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat

Z4: im Zeitraum vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat

Z5: im Zeitraum vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat

Z6: im Zeitraum vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat

Nutzen Sie das kostenfreie Angebot Ihrer gesetzlichen Versicherung. So wird dafür gesorgt, dass die Milchzähne und Mundhöhle Ihres Kindes gesund bleiben und beginnende Schäden frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Tipp: Stimmen Sie Ihr Kind auf den Besuch der Zahnarztpraxis ein. Schauen Sie gemeinsam ein Kinderbuch zum Thema an. Loben Sie Ihr Kind, wenn es bei der Untersuchung und Behandlung gut mitgemacht hat. Bleiben Sie gelassen, wenn es nicht geklappt hat. Es gibt immer ein nächstes Mal.

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